
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Diese führen nicht nur zu einer Vereinfachung des Geschäftsverkehrs, sondern ermöglichen es dem Verwender auch, von den gesetzlichen Bestimmungen in gewissem Rahmen zu seinen Gunsten abzuweichen.
Heute ist die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträge für ein zukunftsorientiertes Unternehmen von oberster Priorität. Mit der wirksamen Einbeziehung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen stecken Sie den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit mit Ihrem Vertragspartner ab und sind diesem stets einen Schritt voraus. Denn nur wer im Vorfeld “klare Ansagen” macht, braucht später nicht zu streiten und hat mehr Zeit für seine eigentlichen unternehmerischen Aufgaben.
Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, dann müssen diese auch den aktuellen Regelungen und dem neuesten Stand der Rechtsprechung entsprechen. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben die Unwirksamkeit der betreffenden und aller damit zusammenhängenden Klauseln zur Folge.
Unternehmen, die unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, riskieren zudem, auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Daher sollten Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Experten erstellt und regelmäßig, d. h. alle 3 bis 4 Jahre, dahingehend überprüft werden, ob sie noch den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten entsprechen.
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners widersprechen, “insolvenzfeste” Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt enthalten, Ihre Haftung in Ihren Verkaufsbedingungen beschränken und die Haftung Ihrer Vertragspartner in Ihren Einkaufsbedingungen erweitern. Bestimmungen über den Verzugseintritt, Vereinbarungen über den Gerichtsstand und die Anwendung deutschen Rechts sowie die Ausgestaltung des vertraglichen Rücktrittsrechts runden Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
Die Rechtsanwälte der Odenwald Treuhand kennen die rechtlich wirksamen Formulierungen für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unser Beratungsangebot:
- Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die speziell auf die Belange Ihres Unternehmens zugeschnitten sind
- Anpassung Ihrer bereits bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an geltendes Recht und an die aktuelle Rechtsprechung
- Gutachterliche Stellungnahme zu den von Ihnen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Aufzeigen von “Schwachstellen” Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Erarbeitung von Lösungen
- Prüfung der von Ihrem Vertragspartner verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für Ihr Vertragsverhältnis
Ihre Ansprechpartner:
Martin Hess
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht
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