Steuerfahndung

Meist kommen die Steuerfahnder ziemlich früh am Morgen, immer unangemeldet und regelmäßig nicht allein. Was aber ist zu tun, wenn nicht der Postbote an der Tür klingelt, sondern mehrere Damen und Herren mit Dienstausweis und Durchsuchungsbeschluss Einlass begehren?

Solche Hausbesuche werden immer häufiger und längst sind nicht nur Unternehmer betroffen. Viele Geschäfte, die über das Internet angeboten werden, hinterlassen ihre Spuren in den Akten der Steuerverwaltung. Häufig sind es aber auch die anonymen Anzeigen von Geschäftspartnern, ehemaligen Arbeitnehmern oder des Exgatten, die zur Aufnahme der Ermittlungen führen.

Wenn es so weit ist, stellen Sie nicht die Frage nach dem Warum, sondern bleiben Sie ruhig und konzentrieren Sie sich auf das jetzt Wesentliche. Wichtig ist: Sie brauchen sofort einen Fachmann, der diese Situation und deren Abläufe kennt.

Wir empfehlen Ihnen dringend folgende Sofortmaßnahmen:

1. Rufen Sie Ihren fachkundigen Berater an. In der Odenwald Treuhand betreuen Sie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Martin Hess sowie Rechtsanwalt und Steuerberater Thomas Fränznick.

2. Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss.

3. Bitten Sie den Fahndungsleiter, bis zum Eintreffen der Berater zu warten.

4. Lassen Sie sich einen Dienstausweis zeigen und notieren Sie die Namen der Anwesenden.

5. Diskutieren Sie nicht mit den Fahndern. Überlassen Sie dies Ihrem Anwalt.

Hier gilt die Devise: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ oder „Jedes Wort kann teuer werden“.

Ihre Ansprechpartner:

Martin Hess
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht
gesch.: 0 62 61 / 92 74-530
privat: 0 62 61 / 3 73 21
mobil: 01 72 / 1 09 27 43

Thomas Fränznick
Rechtsanwalt/Steuerberater
gesch.: 0 62 61 / 92 74-550