
Grundsätzlich können auch zwischen nahen Angehörigen verschiedenste zivilrechtliche Verträge (Arbeits-, Pacht-, Miet-, Darlehens- und Kaufverträge etc.) wirksam geschlossen werden. Steuerlich vorteilhafte Gestaltungen sind hierbei dann nicht zu beanstanden, wenn die einschlägigen Regelungen beachtet werden. Allerdings können nahe Angehörige aufgrund familiärer Bande vereinfacht Einkünfte verlagern und günstigere Steuersätze nutzen. So wundert es nicht, dass diese Verträge seitens der Finanzverwaltung besonders kritisch geprüft und überprüft werden (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung).
Der Kreis der nahen Angehörigen (Eltern, Kinder, Ehegatten, Geschwister und verschwägerte Personen) ist in der Abgabenordnung (AO) abschließend geregelt. Die Grundsätze für die Vertragsgestaltungen unter nahen Angehörigen sind aber auch dann anzuwenden, wenn das persönliche Verhältnis der Vertragspartner zueinander (z. B. nicht eheliche
Lebensgemeinschaft) den Abschluss, die Durchführung und den Inhalt des Vertrags wesentlich beeinflusst haben.
In der Regel tauchen bei steuerlichen Gestaltungen innerhalb eines Familienverbandes drei Fragestellungen auf: Wurde das Vertragsverhältnis zivilrechtlich wirksam begründet? Ist das vereinbarte Entgelt angemessen? Wurde das Vertragsverhältnis tatsächlich vollzogen?
Der zivilrechtlich wirksame Vertragsabschluss setzt die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorschriften voraus. Insbesondere bei der Beteiligung Minderjähriger stellt sich die Frage, ob diese Vertragserklärungen wirksam abgeben werden können, ein Ergänzungspfleger hinzugezogen oder gar eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eingeholt werden muss.
Hält der Vertragsinhalt einem sogenannten Fremdvergleich nicht stand, so ist die steuerliche Anerkennung ebenfalls zu versagen. In welcher Höhe ist das Ehegattengehalt steuerlich noch angemessen? In welcher Höhe ist eine Miete noch ortsüblich?
Was vertraglich vereinbart wurde, muss auch tatsächlich vollzogen werden. Wird das Darlehen, das die Tochter dem Vater
gewährt hat, vereinbarungsgemäß verzinst und getilgt?
Die meisten Verträge zwischen nahen Angehörigen regeln Dauerschuldverhältnisse. Wird die steuerliche Anerkennung versagt, so entstehen dadurch Steuernachzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe.
In regelmäßigen Zeitabständen sollten auch die Verträge zwischen nahen Angehörigen aktualisiert werden. Gesetzgebung und die Entwicklung der Rechtsprechung zwingen zu einer ständigen Überprüfung, um unliebsame steuerliche Folgen zu vermeiden.
Verträge dürfen jedoch nicht ausschließlich vor dem steuerlichen Hintergrund gesehen werden. Klare und ausgewogene Regelungen, die zivilrechtlich nicht zu beanstanden sind, schaffen im Familienkreis die Grundlage für ein spannungsfreies Zusammenleben.
Die Steuerberater und Rechtsanwälte der Odenwald Treuhand erarbeiten gemeinsam die vertraglichen Grundlagen für die Vereinbarungen unter nahen Angehörigen. So ist gewährleistet, dass diese Verträge auch von der Finanzverwaltung anerkannt werden und sich der gewünschte steuerliche Erfolg einstellt.