
Grenzüberschreitende Liefer- und Leistungsbeziehungen sind seit langem elementarer Bestandteil eines zu-
nehmend globalisierten Wirtschaftslebens. Finden diese Leistungsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen statt, so können Gewinne mittels Verrechnungspreise in solche Länder verlagert werden, die eine niedrige Steuerbelastungsquote aufweisen. Die Angemessenheit der Verrechnungspreise ist daher zunehmend Schwerpunkt von Betriebsprüfungen international ausgerichteter Unternehmen.
Entsprechend den Ergebnissen von repräsentativen Umfragen sind konzerninterne Verrechnungspreise für rund 85 % der international operierenden Unternehmen das wichtigste steuerliche Gestaltungsinstrument, das internationale Steuergefälle zu nutzen. Unangemessen niedrige bzw. hohe Verrechnungspreise können daher in einer Betriebsprüfung zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Um solche Steuermehrbelastungen zu vermeiden, sollten Sie sich frühzeitig von dem Expertenteam der Odenwald Treuhand beraten lassen.
Verrechnungspreise gelten dann als angemessen, wenn diese auch zwischen fremden Dritten unter gleichen Bedingungen vereinbart würden (Dealing-at-arms-length-Prinzip).
Die Probleme bei der Ermittlung von an gemessenen Verrechnungspreisen sind vielschichtig. Dabei ist zunächst zu beurteilen, welche externen und internen Informationen (Art der Leistung, Rechtsgrundlage, Risiko und Funktionen der beteiligten Konzernunternehmen, Marktdaten, Planungsunterlagen, Kalkulationen etc.) über die Konzernleistung vorhanden sind bzw. beschafft werden müssen. In Abhängigkeit von den vorhandenen Informationen ist nachfolgend aus einer Vielzahl steuerlich anerkannter Methoden die passende Verrechnungspreismethode auszuwählen. Auf Basis dieser Verrechnungspreismethode und der vorhandenen Informationen wird dann eine Bandbreite angemessener Verrechnungspreise ermittelt. Ohne kompetente Beratung gehen Sie hier ein latentes steuerliches Risiko ein.
In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Dokumentation der Verrechnungspreise erheblich verschärft. Angemessene Verrechnungspreise müssen zwischenzeitlich entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung innerhalb gesetzlicher Fristen dokumentiert werden. Verstöße gegen die gesetzlich fixierten Nachweispflichten werden mit erheblichen Strafzuschlägen und einer Schätzung der Verrechnungspreise zu Lasten des Steuerpflichtigen geahndet. Ohne ordnungsgemäße Dokumentation haben international ausgerichtete Unternehmen selbst bei angemessenen Verrechnungspreisen keine Chance, Steuernachzahlungen und Strafzuschläge zu vermeiden.
Die Finanzverwaltung setzt zwischenzeitlich regelmäßig bei Betriebsprüfungen für die Beurteilung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen und deren Dokumentation Prüfer ein, die als ausgewiesene Experten nur für internationale Sachverhalte zuständig sind. Dadurch entsteht die Notwendigkeit, dass auch Sie von Experten beraten werden.