
Internationale Rechnungslegungsvorschriften gewinnen in Deutschland immer stärkere Bedeutung. Für mittelständische, nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften hat der Gesetzgeber durch das Bilanzrechtsreformgesetz die Möglichkeit geschaffen, freiwillig IFRS (International Financial Reporting Standards) für den Konzernabschluss anzuwenden. Dadurch entfällt die Verpflichtung, den Konzernabschluss nach nationalem Recht zu erstellen. Beim Einzelabschluss wirkt die Anwendung von IFRS nicht befreiend.
Entsprechend einer aktuellen Studie haben sich 58 % der befragten mittelständischen Unternehmen mit der Anwendung von internationalen Rechnungslegungsvorschriften beschäftigt. Bei den Befragten, die sich bisher noch nicht mit der Anwendung von IFRS beschäftigt haben, handelt es sich fast ausschließlich um Unternehmen, die weder in einem Konzern eingebunden noch international tätig sind.
Mittelständische Unternehmen müssen daher frühzeitig Chancen, Risiken und Nutzen analysieren, um eine strategische Entscheidung hinsichtlich der Umstellung oder Beibehaltung ihrer Rechnungslegung treffen zu können. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, die Ihnen die Vor- und Nachteile unternehmensindividuell aufzeigen können.
Nachfolgende Vorteile können sich für mittelständische Unternehmen durch die Anwendung von IFRS insbesondere ergeben:
- Verbesserte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Stärkung der Unternehmensposition bei der Fremdkapitalaufnahme (Rating/Basel II)
- Erleichterter Zugang zu externen Eigenkapitalgebern (Private Equity)
- Annäherung von externer und interner Rechnungslegung
- Verbesserung der Unternehmenssteuerung
- Erleichterte Umsetzung geplanter internationaler Partnerschaften, Kooperationen und Akquisitionen
- Imageverbesserung bei international tätigen Gesellschaften
Entsprechend einer Studie des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC) führt die Erstanwendung von IFRS durchschnittlich zu einer nominellen Eigenkapitalerhöhung um 34 % gegenüber einem Jahresabschluss nach HGB. Dieser allein durch eine andere Bilanzierung hervorgerufene Effekt des höheren Eigenkapitalausweises gewinnt vor dem Hintergrund der niedrigen Eigenkapitalquote im Mittelstand an Brisanz.
Den oben genannten Vorteilen aus der IFRS-Rechnungslegung stehen der einmalige Umstellungsaufwand und die laufenden Kosten für einen zusätzlichen Jahresabschluss gegenüber.
Zwischenzeitlich wurden die internationalen Standards für mittelständische Unternehmen vereinfacht, um einen weiteren Anreiz für die Umstellung der Rechnungslegung zu schaffen.
Unser Kompetenzteam “IFRS für den Mittelstand” besteht aus Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die mehrere Unternehmen bei der Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards erfolgreich begleitet haben. Gerne beraten wir auch Sie bei Ihrer Umstellung.