Zuschussprogramm Gründercoaching Deutschland
Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt werden. Die Gründung bzw. Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit über die KfW angeboten. Anträge auf ein gefördertes Gründercoaching sind bei einem Regionalpartner (IHK´s) zu stellen.
Wie hoch ist die Förderung?
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Unternehmen erhalten im Geltungsbereich
- der neuen Bundesländer einen Zuschuss i. H. v. 75 %
- der alten Bundesländer einschließlich Berlin einen Zuschuss i. H. v. 50 %
bezogen auf das maximal förderfähige Tageshonorar. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
Beispiel:
Ein Unternehmen in Mosbach nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto 6.000 Euro (7,5 Tage zu je 800 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 6.000 Euro. Der Zuschuss beträgt 3.000 Euro (50 % von 6.000 Euro).